Cookie-Richtlinie – Casino Kleinbetrag CH

Casino Kleinbetrag CH vergleicht Einstiegsangebote für kleine Einzahlungen bei Schweizer Online-Casinos; wer dabei die Seite besucht, hinterlässt dieselben technischen Spuren wie auf jeder anderen Website. Diese Richtlinie beschreibt, was davon gespeichert wird und wie sich das rückgängig machen lässt.

Inhaltsverzeichnis
  1. Cookies Dritter
  2. Rechtsgrundlage
  3. Notwendig für den Betrieb
  4. Reichweite und Messung
  5. Ändern und Widerruf
  6. Aufsicht

Cookies Dritter

Einzelne Funktionen dieser Seite binden Dienste Dritter ein, die eigene Cookies setzen können. Für eine solche Bearbeitung gilt zusätzlich die Erklärung des jeweiligen Dritten; ein Widerspruch dagegen ist sowohl hier als auch dort zu erklären.

Rechtsgrundlage

Massgebend ist Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10): Speicherung auf einem Endgerät und Zugriff darauf sind zulässig, sofern zuvor über Zweck und Umfang informiert wird und eine Ablehnung möglich bleibt. Werden dabei Personendaten bearbeitet, gilt ergänzend das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) in der seit dem 1. September 2023 geltenden Fassung. Lokaler Speicher, Sitzungsspeicher und Zählpixel unterliegen denselben Regeln wie klassische Cookies.

Notwendig für den Betrieb

Ohne diese Kategorie liesse sich die Seite technisch nicht abrufen: Sie verteilt Last, sichert die Verbindung und merkt sich die getroffene Cookie-Entscheidung. Diese Cookies laufen mit der Sitzung aus; die Entscheidung selbst wird höchstens zwölf Monate aufbewahrt.

Reichweite und Messung

Ergänzend werden aggregierte Kennzahlen zu Seitenaufrufen und Herkunft erhoben, um zu erkennen, welche Vergleiche gelesen werden. Ein Widerspruch dagegen ist jederzeit möglich, ohne dass sich am Zugriff auf die Seite etwas ändert.

Ändern und Widerruf

Die eigene Wahl lässt sich im Cookie-Panel dieser Seite jederzeit anpassen. Unabhängig davon lassen sich Cookies über die Einstellungen jedes Browsers blockieren oder löschen; werden notwendige Cookies entfernt, funktionieren Teile der Seite anschliessend nicht mehr.

Aufsicht

Für Beschwerden in Datenschutzfragen ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zuständig. Bei Zugriffen aus der EU kann daneben die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) anwendbar sein, ohne dass dies an den hier beschriebenen Rechten etwas ändert.